Behandlung und Nachsorge aller Formen von Hautkrebs-Erkrankungen und deren Vorstufen

Die zur Diagnostik notwendigen Probebiopsien führen wir ebenso wie die operative Behandlung durch, falls notwendig auch mit plastisch-chirurgischer Versorgung. Bei komplizierten Fällen kooperieren wir mit spezialisierten Kolleg*innen oder Kliniken.

Neben der Operation stehen in vielen Fällen andere Möglichkeiten zur Verfügung wie

  • Kryotherapie (Vereisung) oder
  • sog. Flächenbehandlung bei zahlreichen und /oder großflächigen Hautkrebsformen mit verschiedenen Cremes oder Lösungen (Iniquimod, 5-Fluorouracil oder Diclofenac/ Hyaluronsäure) oder
  • als  modernes, schonendes Verfahren die Photodynamische Therapie (PDT) = Belichtung der erkrankten Hautareale mit speziellen Infrarotlampen (RhodoLED oder Wira) nach Vorbehandlung mit lichtsensibilisierenden Cremes. Die Behandlungskosten werden von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Bei anerkanntem beruflich bedingtem Hautkrebs zahlt die BG. Bei gesetzlich versicherten Patienten ist diese Behandlung immer noch eine Selbstzahlerleistung.

Eine regelmässige, an das Ausmass der Hautkrebserkrankung angepasste Nachsorge ist uns besonders wichtig.

Seit 2015 sind manche Formen des weißen Hautkrebses unter bestimmten Bedingungen als Berufskrankheit anerkannt. Wir übernehmen die Meldung und den Antrag zur Kostenübernahme bei Verdacht auf beruflicher bedingten Hautkrebsformen (BK 5103 und demnächst BK 5104) an die zuständigen BGen, erstellen medizinische Berichte und entsprechende Gutachten. Bei Anerkennung übernehmen wir die Behandlung zulasten der BG und die lebenslange Nachsorge der berufsbedingten Hautkrebserkrankungen.