Wichtige Voraussetzungen:
- Die gültige Versichertenkarte muss im aktuellen Quartal vorliegen.
- Ggf. können Sie die Versichertenkarte auch bei der Abholung des Rezeptes vorlegen oder mit einem frankierten Rückumschlag zuschicken.
- Rezepte können nur ausgehändigt werden oder zugeschickt werden, wenn das Formular vollständig ausgefüllt wird.
- Das Medikament muss bereits von unsere Praxis verordnet sein und die Ausstellung eines Folgerezept besprochen worden sein.
- Nach Prüfung durch die behandelte Ärztin wird das Rezept ausgestellt, dies kann bis zu einer Woche dauern.
- Falls das Folgerezepte nicht möglich ist, benachrichtigen wir Sie.